Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fi ma Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki, Großalmeroder Straße 23, 37247 Großalmerode. Tel.: 01 51 – 17 55 02 84
1. Allgemeines
Allen Kauf-, Montage-, Reparatur- und Wartungsverträgen mit Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki liegen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Bedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB zugrunde. Gegenteiligen Bedingungen vom Kunden wird widersprochen.
Verbraucher im Sinne nachfolgender Bedingungen sind natürliche Personen, denen bei Vertragsabschluss keine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne nachfolgender Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsabschluss im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne nachfolgender Bedingungen sind alle, die Leistungen von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki nachfragenden oder ihr Interesse daran bekundenden Geschäftspartner.
2. Angebote
Angebote sind stets freibleibend. Berechnet werden die am Liefertag gültigen Preise. Diese gelten ab Lager und schließen demgemäß Fracht-, Porto- und Versicherungskosten nicht ein.
Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki verbindlich. Soweit Angestellte von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki oder sonstige für Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki tätige Personen mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung durch Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki. Die etwa zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- oder sonstige technischen Angaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.
3. Preise
Preise gelten ab Betrieb oder ab Lager Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki inkl. ges. MwSt. Maßgebend sind die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als vier Monate, ohne dass Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki in Verzug ist, gilt der am Liefertag gültige Listenpreis.
4. Lieferung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki „ab Firmenstandort“.
Lieferzeiten rechnen vom Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbestätigung an, frühestens aber vom Tage ab, an dem die endgültige Ausführung in schriftlicher Form festgestellt worden ist. Wurde für die Lieferung eine bestimmte Lieferfrist vereinbart und will der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wird der Käufer durch das Verstreichen der Lieferfrist nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung befreit. Dies gilt nur dann nicht, wenn Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig, sofern einzelne Artikel einer Bestellung nicht auf Lager sind und / oder Lieferzeit haben.
Lieferfristen verlängern sich, auch so weit bereits Verzug eingetreten ist, angemessen bei Verzögerungen infolge höherer Gewalt und bei unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, soweit diese Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki nicht zu vertreten hat. Treten solche Hindernisse auf, kann der Käufer von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki die Erklärung verlangen, ob er zurücktritt oder in angemessener Frist liefern will. Soweit sich Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki hierüber nicht erklärt, kann der Käufer zurücktreten.
Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten – auch aus anderen Verträgen – in Verzug ist.
Für durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haftet Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki nicht. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer der Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
5. Abnahme
Erfolgt die Übernahme von Fahrzeugen oder Teilen vereinbarungsgemäß im Betrieb von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki, so kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung der vorläufigen oder endgültigen Rechnung das Fahrzeug oder die Teile gegen Begleichung der Rechnung abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht abgeholt, behält Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki sich vor, als Standgeld die ortsüblichen Gebühren für tageweise eingestellte Fahrzeuge zu berechnen. Auf den Rechnungsbetrag erhebt Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki von Nichtkaufleuten Verzugszinsen von 5%, von Kaufleuten von 8%, jeweils über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank.
Bleibt der Kunde auch nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des Vertragsgegenstandes oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 8 Tage im Rückstand, so ist Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 8 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki einen berechtigten Grund für die unterbliebene Übernahme nach. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt mindestens 15% des vereinbarten Preises, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden geringer ist.
Umgekehrt bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Warenrücknahmen und Lieferungen
Grundsätzlich ist eine Warenrücknahme nur möglich, wenn vor der Lieferung ausdrücklich eine Rückgabemöglichkeit vereinbart wurde. Bei Warenrücknahmen bzw. -sendungen haftet der Kunde für die einwandfreie Verpackung der Ware. Die Ware darf nur in Originalverpackung an uns zurückgeschickt werden. Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der zurückgesandten Ware. Die Gutschrift erfolgt auf Ihrem Kundenkonto und wird nicht bar ausgezahlt. Die Rücksendung muss frankiert erfolgen. Für Wiedereinlagerung werden dem Käufer 15 % des Warenwerts, aber mindestens 25,00 EUR in Rechnung gestellt. Waren mit einem Nettowarenwert unter 50,00 EUR werden grundsätzlich nicht für eine Warengutschrift zurückgenommen. Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
6.1 Rücksendekosten für Waren im Falle des Widerrufs
Für Verbraucher gilt: Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so werden Ihnen die regelmäßigen Kosten der Rücksendung auferlegt, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
7. Reparaturen
Für vom Kunden angelieferte Ersatzteile und daraus resultierende Folgeschäden wird keine Gewährleistung übernommen. Für entstandene Schäden aus vom Kunden bereitgestellten Schmiermitteln für Motoren wird ebenfalls keine Gewährleistung übernommen. Wird die Durchführung von Reparaturen in Auftrag gegeben, liegt die Entscheidung, ob die Reparatur in eigener oder in fremder Werkstatt erfolgt, im Ermessen von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki. Die obigen Gewährleistungsvorschriften finden entsprechende Anwendung. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Reparaturrechnungen sind sofort fällig.
8. Gefahrenübergang
Unternehmer tragen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki erbrachten Leistung ab Übergabe, beim Versendungsverkauf ab Auslieferung an den Spediteur oder eine sonstige mit der Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Firma.
Verbraucher tragen genannte Gefahren beim Versendungskauf erst ab Übergabe der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
9.Gewährleistung/Nichterfüllung
9.1 Gegenüber Unternehmern
Für Geschäfte mit Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für sämtliche Leistungen 12 Monate ab Aus- oder Ablieferung.
Unternehmer haben offensichtliche Fehler von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Leistung schriftlich anzuzeigen oder aufnehmen zu lassen. Bei Fristüberschreitung erlischt der Gewährleistungsanspruch. Nach Feststellung eines Fehlers ist Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Unternehmer haben zu beweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag und er von ihnen rechtzeitig festgestellt und angezeigt wurde.
Die Gewährleistung erfolgt gegenüber Unternehmern nach Wahl von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung. Für gewährleistungshalber ausgetauschte Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des ursprünglichen Vertragsgegenstandes Gewähr geleistet.
Im Fall leicht fahrlässiger und nicht in einem Sachmangel bestehender Pflichtverletzungen von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki sowie bei geringfügigen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung sind Rücktritt und Ersatzlieferung ausgeschlossen, sofern nicht Arglist vorliegt. Setzt der Unternehmer eine Frist zur Mängelbeseitigung, die nicht kürzer als 20 Tage sein darf, hat er sich nach fruchtlosem Ablauf binnen zweier Wochen zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin Erfüllung verlangt. Wird nicht fristgerecht Erfüllung verlangt, erlischt der Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt kann nicht auch noch Schadenersatz wegen eines Sachmangels gefordert werden.
Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zuzumuten ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf den Unterschied zwischen Preis und Wert der mangelhaften Sache, es sei denn, Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki hätte den Vertrag arglistig verletzt.
Bei nicht vorsätzlicher oder grob fahrlässiger oder arglistiger Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kann anstelle der Leistung nur dann Schadenersatz verlangt werden, wenn dem Auftraggeber ein 20% des Leistungspreises übersteigender Schaden entstanden ist. Die Beseitigung von Mängeln kann verweigert werden, wenn der Unternehmer eigenen wesentlichen Vertragspflichten, hinsichtlich deren er vorzuleisten hat, nicht nachkommt oder wenn er außerstande ist, nach Mängelbeseitigung zu zahlen. Letzteres wird widerleglich vermutet, wenn er hinsichtlich desselben oder eines anderen Geschäfts der Vertragspartner mit über 5.000 Euro ungeachtet mindestens zweier befristeter Mahnungen in Zahlungsverzug ist.
Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien sind nur in schriftlicher Form gültig. Dies gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften. Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki ist zu zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt. Kann der Fehler nicht
beseitigt werden, kann ein Unternehmer Wandlung oder Minderung beantragen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
Mit Unternehmern vereinbart Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki, dass als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur ihre Produktbeschreibung oder eine solche des jeweiligen Herstellers gilt. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des jeweiligen Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
9.2 Gegenüber Verbrauchern
Verbraucher als Kunden müssen Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, in dem der vertragswidrige Zustand festgestellt wurde, offensichtliche Mängel schriftlich anzeigen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anzeige. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, erlöschen Gewährleistungs- und Nacherfüllungsansprüche zwei Wochen nach der Feststellung des Mangels durch den Verbraucher, es sei denn, Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki hätte arglistig gehandelt. Den Verbraucher trifft die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Wurden sie
durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Vertragsabschluss veranlasst, trifft sie die
Beweislast für diese Ursache.
Für Verbraucher gilt ferner, rechtzeitige Mängelanzeige vorausgesetzt, im Fall neuer Sachen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Im Falle gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Verbraucher können bei Waren im Wert von unter 3.000 Euro zunächst nur Ersatzlieferung fordern. Bei Sachen von darüberliegendem Wert steht Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki binnen angemessener Zeit von höchstens 20 Werktagen zunächst ein Nacherfüllungsversuch zu. Ist Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki die Nacherfüllung wirtschaftlich unzumutbar, erfolgt die Nacherfüllungdurch Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Verbraucher nach ihrer Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Vertragsrückabwicklung (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung, steht ihnen jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Setzt der Verbraucher eine Frist zur Mangelbeseitigung, die nicht kürzer als zwei Wochen sein darf, hat er sich nach fruchtlosem Ablauf binnen zweier weiterer Wochen zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin Erfüllung verlangt. Unterbleibt die fristgemäße Erklärung, erlischt sein Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt besteht daneben kein Schadenersatzanspruch wegen eines Sachmangels.
9.3 Verjährung
Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn, Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki wäre Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist vorzuwerfen oder es handelte sich um einen Personenschaden.
10. Versand und Zahlungsbedingungen
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, wobei Versandweg und Versandmittel der Wahl von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki überlassen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki auf den Käufer über.
Ein Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen nach besonderer Vereinbarung gegen Rechnung verschickt, ist der Rechnungsbetrag, sofern nicht anders vereinbart, inh. von 7 Tagen nach Rechnungszugang zu begleichen. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug mit den heute üblichen Zahlungsmitteln bei Übergabe des Kaufgegenstandes oder spätestens innerhalb 7 Tagen nach Meldung der Fertigstellung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug kann Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki von Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, von Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Vertragspartner dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
11. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt, sofern sie nicht wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden ist, bis zur vollständigen Bezahlung der Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki aus dem Vertrag zustehenden Forderungen sowie aller Nebenforderungen (insbesondere Kosten, Zinsen) Eigentum von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki.
Falls der Kunde Unternehmer ist, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller bis zum Vertragsschluss offenen Forderungen gegen den Kunden Eigentum von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zu unserem Nachteil, Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde die gelieferten Warensorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Er hat sie ferner ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf uns zu übertragen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki die Versicherung auf seine Kosten abschließen und ihn mit den Kosten belasten.
Bei Zahlungsverzug oder Verstoß gegen Verpflichtungen, das Vorbehaltseigentum zu erhalten und zu versichern, kann Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki vom Vertrag zurücktreten und die Ware vom Kunden herausverlangen sowie diese nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den vertraglich vereinbarten Preis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
Dem Herausgabeanspruch von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki hat der Kunde unverzüglich nachzukommen, es sei denn, ihm stünde ein durch den Vertrag begründetes Zurückbehaltungsrecht zu. Auf Verlangen des Kunden kann auf seine Kosten ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der den Wert des zurückgenommenen Vertragsgegenstandes ermittelt. Zu diesem in Ansatz gebrachten Wert ist Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki verpflichtet, eine Verrechnung auf die Ware vorzunehmen.
Alle Kosten der Rücknahme und auch der Verwertung der Ware trägt ausschließlich der Kunde. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sollten von einer Vertragspartei höhere oder niedrigere Kosten nachgewiesen werden, gelten diese. Auch die Kosten werden vom Erlös der Veräußerung des Vertragsgegenstandes in Abzug gebracht. Werden gelieferte Gegenstände vor vollständiger Bezahlung vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriff Dritter, insbesondere im Falle der Pfändung, hat der Kunde zusätzlich den Dritten sofort auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Jede Änderung der Anschrift des Kunden während der D auer des Eigentumsvorbehalts ist von ihm unverzüglich mitzuteilen. Alle durch die Geltendmachung des Eigentums entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
12. Pfandrecht und Zurückbehaltung
An dem Gegenstand, der aufgrund eines Auftrags in den Besitz von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki gelangt ist, steht ihr wegen aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, sofern diese in einem natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Herausgabeanspruch des Kunden stehen, ein Zurückbehaltungs- und ein Pfandrecht zu. Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki ist zur Pfandverwertung im Wege des freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte bekannte Anschrift des Kunden.
13. Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki auf den nach der Art der Ware oder sonstigen Leistung für einen ordentlichen Kaufmann vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmen haftet Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki bei leicht fahrlässiger oder nicht arglistiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen keine Produkthaftungsansprüche und keine Ansprüche wegen eines Personenschadens.
14. Haftung für Folgeschäden bzw. Produkthaftung, Fahrzeuggewährleistung, Fahrzeughaftpflicht
14.1
Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki angebotenen Leistungen, Produkte, Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tunings vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann.
Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki bietet deshalb die Möglichkeit des Abschlusses eines zusätzlichen Garantievertrages.
Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki nur insoweit, als sie durch von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht werden. Bei Einbau eines neuen Steuerchips haftet Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki damit ausdrücklich nur für solche Schäden am Fahrzeug, die durch einen defekten Chip verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen. Wir weisen außerdem ausdrücklich darauf hin, dass Schäden, die aufgrund Verschleißes durch überdurchschnittlich hohe Laufleistungen (> 25.000 km/Jahr) entstanden sind, von der Gewährleistung ausgenommen sind.
14.2
Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann. Ebenso erlischt der Anspruch gegenüber Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki auf Gewährleistung/Haftung, wenn am Fahrzeug / Motor, Teile verbaut wurden bzw. Betriebsstoffe verwendet wurden, die nicht vom Hersteller vorgeschrieben sind. Gleiches gilt, wenn die Vorgaben von Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki (sollte es keine geben gelten die Herstellervorgaben) für den Betrieb das Fahrzeuges / Motor oder Bauteiles nicht befolgt werden/wurden.
14.3
Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen. Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert.
14.4
Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki insoweit von jeder Haftung frei.
14.5
Der Kunde verpflichtet sich, seine Kunden/Käufer bei einer Weiterveräußerung bzw. bei einem Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen.
14.6
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei Motorsportteilen oder Dienstleistungen für Fahrzeuge, die nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegt werden wie z.B. auf Motorsportveranstaltungen/Trackdays/Sportfahrertrainings um kurzlebige Hochleistungsprodukte handelt, die teilweise nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Für diese speziellen Motorsportteile/Dienstleistung können wir keine Gewährleistung oder Haftung übernehmen auch nicht für Personenschäden oder an Dritte.
14.7
Der Kunde verpflichtet sich nach einer Motorinstandsetzung oder Neu-Inbetriebnahme eines
Motors einen einmaligen Service nach 400-600 Kilometer Laufleistung oder 4-8 Betriebsstunden nach Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki Vorgabe durchzuführen. Die notwendigen Arbeitsanweisungen erhalten Sie auf Anfrage, da diese je nach Motorentyp unterschiedlich sind. Sollte dieses nicht erfolgen, können wir keine Gewährleistung oder Haftung übernehmen.
14.8
Bei der Inbetriebnahme von Motoren, die nicht durch die Firma Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki in Betrieb genommen werden, sind besondere Vorgaben und Prüfungen durchzuführen. Sollten diese nicht befolgt werden, können wir keine Gewährleistung oder Haftung übernehmen. Die Notwendigen Arbeitsanweisungen erhalten Sie auf Anfrage, da diese je nach Motorentyp unterschiedlich sind.
15. Abbildung von Kundenfahrzeugen zu Werbezwecken
Der Kunde akzeptiert, dass die Firma Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki sowie deren Erfüllungsgehilfen digitale Aufnahmen in z. B. Bild- und Videoform vom Kundenfahrzeug anfertigt und diese zu eigenen Werbe- und Marketingzwecken in Medien veröffentlicht (z. B. Video des Fahrzeugs im Rahmen der Reparatur auf dessen Socialmedia Plattformen).
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder des eigentlichen Vertrages unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine andere, ihr wirtschaftlich und rechtlich so weit wie möglich gleichkommende Bestimmung zu ersetzen.
17. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand
Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen. Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das Amtsgericht Eschwege, Werra-Meißner Kreis.
02.05.2026
Herausgeber
Fahrzeugtechnik Alexander Schulzki
Inh. Alexander Schulzki, a.a.O.
Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge
(Kfz-Reparaturbedingungen)
I. Auftragserteilung
1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag
1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.
Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 14 Tagen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber berechnet, mit 10% des Auftragswertes, mindestens jedoch 50,-€ und maximal 150,-€. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.
III. Fertigstellung
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründen einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich und schriftlich zugesagten Fertigstellungstermin
länger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 75% der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadenersatz ist ausgeschlossen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Auftragnehmer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der Übernahme von Mietwagenkosten den durch die verzögerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen.
3. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
IV. Abnahme
1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Beim Airport Service ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb 24 Stunden nach planmäßiger Ankunftszeit des genannten Fluges abzuholen.
Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage, die Frist des Airport Services bleibt davon unberührt.
3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
V. Berechnung des Auftrages
1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.
4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
Vl. Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.
2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Auftrag beruht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Vll. Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
Vlll. Sachmangel
1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachm.ngelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Auftragnehmer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme
einer Garantie.
4. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.
5. Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Volkswagen Servicebetrieb oder Volkswagen Nutzfahrzeug Servicebetrieb oder Audi Servicebetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet. 6. Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachm.ngelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
7. Abschnitt VIII Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt IX Haftung.
IX. Haftung
1. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Auftragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Abnahme oder –bei Lieferungen herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen- nach Ablieferung des Auftraggegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Auftragnehmers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie odereines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Auftragnehmer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.
4. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
X. Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
Xl. Schiedsstelle
(Schiedsverfahren) (Gilt nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t)
1. Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks kann der Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag oder -mit dessen Einverständnis- der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Schiedsstelle des Kraftfahrzeughandwerks oder -gewerbes anrufen. Die Anrufung muss schriftlich unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen.
2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen .
3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
6. Für die Inanspruchnahme der Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
Xll. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Wenn Sie als Verbraucher handeln, gilt Folgendes: Widerrufsbelehrung für Verbraucher Als Verbraucher steht Ihnen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihren Auftrag zeitnah abarbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen die Zustimmung, dass wir mit der Auftragsbearbeitung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen können. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass ihr Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt, sofern wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben (§356 Abs.4 BGB).
Widerrufen Sie den Auftrag, nachdem wir bereits mit der Auftragsbearbeitung begonnen haben, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Daher benötigen wir für die Bearbeitung ihres Auftrages die schriftliche Bestätigung, dass wir sofort mit der Bearbeitung ihres Auftrages beginnen können. Bitte kreuzen Sie als Form Ihrer Zustimmung das dazugehörige Kästchen auf der Vorderseite dieses Auftrages an, welchen Sie mit ihrer Unterschrift bestätigen. Ohne diese Erklärung ist eine sofortige Bearbeitung ihres Auftrages leider nicht möglich.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns (FTS Fahrzteugtechnik Alexander Schulzki, Großalmeroder Straße 27, 37247 Großalmerode,
Email: info@fahrzeugtechnik-schulzki.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
An:
FTS Fahrzteugtechnik Alexander Schulzki, Großalmeroder Straße 27, 37247 Großalmerode
Fax
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
[Bitte notieren Sie hier die von Ihnen beauftragten Dienstleistungen].
Bestellt am: [Bestelldatum].
Name des Verbrauchers: [Ihr Name].
Anschrift des Verbrauchers:
Unterschrift des Verbrauchers (nur auf Papier):
[Ihre Unterschrift] .
Datum: [Datum des Widerrufs].
Zustimmungserklärung zum umgehenden Beginn der Arbeiten
vor Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts
Auftrag
Auftraggeber
Auftragnehmer Firma FTS Fahrzteugtechnik Alexander Schulzki, a.a.O.
In Kenntnis des vorstehenden Widerrufsrechts erkläre ich als Auftraggeber ausdrücklich, dass die Firma FTS Fahrzteugtechnik Alexander Schulzki, a.a.O. mit den beauftragten Arbeiten laut Reparaturauftrag unmittelbar nach Zeichnung dieser Erklärung beginnen soll.
Ich bin mir dessen bewusst, dass mein Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt, sofern die Firma FTS Fahrzteugtechnik Alexander Schulzki, a.a.O. die beauftragten Arbeiten inklusive der notwendigen zu beschaffenden und eingebauten Ersatzteile vollständig erbracht hat (§356 Abs.4 BGB).
Sofern ich als Auftraggeber den Auftrag nach Beginn der Arbeiten widerrufe, habe ich einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der Arbeiten der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ich die Firma FTS Fahrzteugtechnik Alexander Schulzki, a.a.O. von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet habe, (DORT EINGEHEND), entspricht.
Ebenso werde ich die für meinen Auftrag bestellten Ersatzteile (auch noch nicht eingebaute aber gelieferte) und Materialien zum entsprechend bekanntgegebenen Preis zahlen.
Auftraggeber (Druckbuschstaben) _________________________________________
Adresse _________________________________________
PLZ / Ort _________________________________________
Telefon _________________________________________
Rommerode, den _________________________________________
Unterschrift (Auftraggeber) _________________________________________